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Personalmanagement - Impulse von mfa-jobnet

Raus aus der Fluktuations-Falle – Personalmanagement in der Arztpraxis neu denken

In der modernen Gesundheitsversorgung sehen sich Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFAs) mit einer stetig wachsenden Herausforderung konfrontiert: Personalmangel, der durch unerwartete Krankheitsausfälle am Morgen noch zusätzlich verstärkt wird. Diese Entwicklung stellt eine enorme Belastung für die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung dar. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, ist es von entscheidender Bedeutung, Lösungen zu finden, die eine reibungslose Abläufe und eine ununterbrochene Patientenbetreuung gewährleisten.

Im Zuge des kontinuierlichen Anstiegs der Patientenzahlen sehen sich medizinische Einrichtungen vermehrt mit überfüllten Wartezimmern konfrontiert. Dieser erhöhte Patientenandrang bringt einen erheblichen Druck mit sich, welcher die Möglichkeit für ausführliche Teambesprechungen, umfassende Einarbeitung neuer Mitarbeiter und die Durchführung von Weiterbildungs-maßnahmen in den Praxen stark einschränkt. Die Zeitressourcen werden knapp bemessen und die Priorität liegt vielfach auf der effizienten Abwicklung des täglichen Praxisbetriebs, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Im Artikel von KS Medizintechnik werden wichtige Impulse und bewährte Methoden präsentiert, um das Personalmanagement in Ihrer Praxis zu optimieren und somit das Praxisleben auf eine erfolgreiche und nachhaltige Weise zu gestalten. Mit dem richtigen Ansatz können Sie sicherstellen, dass Ihr Team nicht nur kompetent, sondern auch engagiert und loyal ist, was sich langfristig positiv auf die Effizienz und den Erfolg Ihrer Praxis auswirkt.

 

Quelle: Der Link zum Beitrag wurde uns von KS Medizintechnik, Felsberg zur Verfügung gestellt


So lässt sich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Wie finde ich die richtigen Mitarbeiter für meine Praxis? Oder wie finde ich überhaupt welche? Diese Frage stellt sich heutzutage immer drängender. Nicht nur für Arztpraxen, sondern für beinahe jedes Unternehmen ist diese Frage heute existenziell. Woran liegt das konkret und wie kann der Praxisinhaber dieser Herausforderung erfolgreich begegnen?

https://www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/news-details/praxisalltag/so-laesst-sich-die-attraktivitaet-als-arbeitgeber-steigern



Für Sie gelesen

So reagieren Sie auf Straftaten am Arbeitsplatz

Die Frage: Es gibt ja „kleine“ und „große“ Straftaten im Betrieb. Welche Delikte kommen eigentlich am häufigsten im Unternehmen vor? Und kann ich dann immer kündigen?

Die Antwort: Im Betrieb kann es natürlich zu nahezu jeder Straftat kommen, die es auch im „normalen“ Leben gibt. Nach meiner Einschätzung kommen diese Taten am häufigsten vor:

 

Arbeitszeitbetrug

Von vielen Mitarbeitern wird eine kleine Manipulation der Arbeitszeiten immer noch als Kavaliersdelikt bewertet. Das ist es aber nicht. Ein Arbeitszeitbetrug rechtfertigt im Regelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung.

Bedrohung und Tätlichkeiten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten

Ihr Mitarbeiter stört den Betriebsfrieden dadurch, dass er Vorgesetzte oder Sie selbst übel bedroht. Hier ist in aller Regel eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wenn es sich dabei um eine Morddrohung handelt, kann sogar einem Auszubildenden fristlos gekündigt werden, obwohl bei Auszubildenden grundsätzlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Das gilt das erst recht für Tätlichkeiten.

Beleidigungen

Beleidigungen sind nicht nur nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Sie als Personalverantwortlicher können auch arbeitsrechtlich die Notbremse ziehen. Je nach Schwere des Vorfalls und der Art der Begleitumstände können Sie den

  • Mitarbeiter abmahnen oder
  • eine verhaltensbedingte Kündigung

aussprechen. Bei groben Beleidigungen, die erheblich ehrverletzend sind, können Sie auch unverzüglich eine außerordentliche Kündigung aussprechen. In der Regel stellen solche Beleidigungen durch den Mitarbeiter eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens dar.

Betrug

Wer betrügt oder Geld unterschlägt, fliegt! Ganz klare Sache. Hier darf und kann es kein Pardon geben. Die häufigsten Praxisfälle betreffen den Arbeitszeitbetrug und das Erschleichen von Leistungen, etwa im Falle einer vorgetäuschten Krankheit.

Diebstahl

Ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter berechtigt Sie grundsätzlich zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Der Arbeitnehmer ist Ihnen arbeitsvertraglich zur Loyalität verpflichtet. Damit unvereinbar sind Straftaten gegen Ihr Vermögen oder Eigentum. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis irreparabel zerrüttet.


Quelle:   personal@news.wirtschaftswissen.de

Autor    Arno Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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